( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBGHUrteil vom 08.01.2002, Aktenzeichen: X ZR 6/00 



BGH – Aktenzeichen: X ZR 6/00

Urteil vom 08.01.2002


Leitsatz:Besteht zwischen den Parteien ein Werkvertrag mit Pauschalpreisabrede, können darin nicht vorgesehene zusätzliche Werkleistungen auch ohne Abschluß eines sie betreffenden zusätzlichen Werkvertrages vom Besteller zu vergüten sein.

Voraussetzung eines solchen erhöhten Vergütungsanspruchs ist, daß zu dem Leistungsinhalt, der einer Pauschalpreisvereinbarung zugrunde liegt, erhebliche, zunächst nicht vorgesehene Leistungen auf Veranlassung des Bestellers hinzukommen, unabhängig davon, ob die Parteien über die neue Preisgestaltung eine Einigung erzielt haben.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 632,
Verfahrensgang:OLG Frankfurt am Main
LG Frankfurt am Main

Volltext

Um den Volltext vom BGH – Urteil vom 08.01.2002, Aktenzeichen: X ZR 6/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bgh/bgh-urteil-vom-08-01-2002-az-x-zr-600

"BGH - 08.01.2002, X ZR 6/00" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN