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JuraForum.deUrteileBGHUrteil vom 07.06.2006, Aktenzeichen: VIII ZR 209/05 



BGH – Aktenzeichen: VIII ZR 209/05

Urteil vom 07.06.2006


Leitsatz:a) Zur Frage der arglistigen Täuschung bei einem Gebrauchtwagenkauf durch Zusicherung der Unfallfreiheit des Fahrzeugs "ins Blaue hinein".

b) Die Nacherfüllung durch Lieferung einer anderen, mangelfreien Sache ist auch beim Stückkauf nicht von vorneherein wegen Unmöglichkeit ausgeschlossen. Möglich ist die Ersatzlieferung nach der Vorstellung der Parteien dann, wenn die Kaufsache im Falle ihrer Mangelhaftigkeit durch eine gleichartige und gleichwertige ersetzt werden kann. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens liegt es in der Regel nahe, dies zu verneinen, wenn dem Kaufentschluss eine persönliche Besichtigung des Fahrzeugs vorangegangen ist.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 123 Abs. 1, BGB § 166 Abs. 1, BGB § 275 Abs. 1, BGB § 439 Abs. 1,
Verfahrensgang:LG Lübeck 10 O 304/03 vom 30.12.2004
OLG Schleswig 5 U 11/05 vom 18.08.2005

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