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JuraForum.deUrteileBGHUrteil vom 07.03.2006, Aktenzeichen: X ZR 213/01 



BGH – Aktenzeichen: X ZR 213/01

Urteil vom 07.03.2006


Leitsatz:Ob sich der Gegenstand einer Erfindung für den Fachmann in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt, ist eine Rechtsfrage, die mittels wertender Würdigung der tatsächlichen Umstände zu beurteilen ist, die - unmittelbar oder mittelbar - geeignet sind, etwas über die Voraussetzungen für das Auffinden der erfindungsgemäßen Lösung auszusagen.
Rechtsgebiete:EPÜ, PatG
Vorschriften:EPÜ Art. 56, PatG § 4,
Verfahrensgang:Bundespatentgericht 4 Ni 60/00 (EU) vom 01.08.2001

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