JuraForum.de > Urteile > BGH > Urteil vom 07.03.2001, Aktenzeichen: X ZR 176/99
| Leitsatz: | ZPO § 286 A Kabeldurchführung II Der Tatrichter darf die Ergebnisse eines Sachverständigengutachtens nicht ohne weiteres übernehmen. Sachverständige Äußerungen sind vom Tatrichter eigenverantwortlich daraufhin zu untersuchen, ob und inwieweit sie Angaben enthalten, die Aufklärung im Hinblick auf entscheidungserhebliche und allein von dem erkennenden Gericht zu beantwortende Fragen zu bieten vermögen. Das Urteil muß erkennen lassen, daß dies geschehen ist. BGH, Urteil vom 07.03.2001 - X ZR 176/99 - OLG München LG München I |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 286 A, |
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