JuraForum.de > Urteile > BGH > Urteil vom 06.12.2001, Aktenzeichen: I ZR 316/98
| Leitsatz: | a) Erhalten die Beteiligten eines Streitfalls in einer Fernsehsendung die Möglichkeit, den Sachverhalt aus ihrer Sicht darzustellen, und versuchen die Reporter der Fernsehanstalt - ohne auf die rechtlichen Probleme des Falles näher einzugehen - durch die Darstellung gegenüber einer breiten Öffentlichkeit eine einverständliche Problemlösung herbeizuführen, liegt keine Rechtsbesorgung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes vor. b) In dem Titel "Bürgeranwalt" einer Fernsehsendung und der Bezeichnung "Bürgeranwalt-Reporter" für die Reporter dieser Sendung liegt keine Ankündigung einer Rechtsbesorgung. |
| Rechtsgebiete: | UWG, RBerG |
| Vorschriften: | UWG § 1, RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | OLG Düsseldorf LG Duisburg |
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