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JuraForum.deUrteileBGHUrteil vom 06.12.2001, Aktenzeichen: I ZR 316/98 



BGH – Aktenzeichen: I ZR 316/98

Urteil vom 06.12.2001


Leitsatz:a) Erhalten die Beteiligten eines Streitfalls in einer Fernsehsendung die Möglichkeit, den Sachverhalt aus ihrer Sicht darzustellen, und versuchen die Reporter der Fernsehanstalt - ohne auf die rechtlichen Probleme des Falles näher einzugehen - durch die Darstellung gegenüber einer breiten Öffentlichkeit eine einverständliche Problemlösung herbeizuführen, liegt keine Rechtsbesorgung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes vor.

b) In dem Titel "Bürgeranwalt" einer Fernsehsendung und der Bezeichnung "Bürgeranwalt-Reporter" für die Reporter dieser Sendung liegt keine Ankündigung einer Rechtsbesorgung.
Rechtsgebiete:UWG, RBerG
Vorschriften:UWG § 1, RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1,
Verfahrensgang:OLG Düsseldorf
LG Duisburg

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