( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBGHUrteil vom 06.07.2001, Aktenzeichen: V ZR 82/00 



BGH – Aktenzeichen: V ZR 82/00

Urteil vom 06.07.2001


Leitsatz:a) Die Treuhandanstalt / BvS schuldet dem Berechtigten Zahlung in Höhe des Erlöses aus dem investiven Verkauf unabhängig davon, ob sie ihrerseits den Erlös vom Käufer empfangen hat; entsprechendes gilt für den ihr vorbehaltenen Mehrerlös aus der Weiterveräußerung des Vermögenswertes.

b) Die Einbringung des von dem investiven Käufer erworbenen Grundstücks in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts verbraucht den Anspruch der Treuhandanstalt / BvS auf den Mehrerlös aus einer Weiterveräußerung nicht.
Rechtsgebiete:InVorG, VermG, BGB
Vorschriften:InVorG § 16, VermG § 3a F. 22. März 1991, BGB § 133 C,
Verfahrensgang:OLG Rostock
LG Neubrandenburg

Volltext

Um den Volltext vom BGH – Urteil vom 06.07.2001, Aktenzeichen: V ZR 82/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bgh/bgh-urteil-vom-06-07-2001-az-v-zr-8200

"BGH - 06.07.2001, V ZR 82/00" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN