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JuraForum.deUrteileBGHUrteil vom 06.07.2000, Aktenzeichen: I ZR 244/97 



BGH – Aktenzeichen: I ZR 244/97

Urteil vom 06.07.2000


Leitsatz:OEM-Version

UrhG § 69c Nr. 3 Satz 2, § 17 Abs. 2, § 32

Ein Softwarehersteller kann sein Interesse daran, daß eine zu einem günstigen Preis angebotene Programmversion nur zusammen mit einem neuen PC veräußert wird, nicht in der Weise durchsetzen, daß er von vornherein nur ein auf diesen Vertriebsweg beschränktes Nutzungsrecht einräumt. Ist die Programmversion durch den Hersteller oder mit seiner Zustimmung in Verkehr gesetzt worden, ist die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts ungeachtet einer inhaltlichen Beschränkung des eingeräumten Nutzungsrechts frei.

BGH, Urteil vom 6. Juli 2000 - I ZR 244/97 -
Kammergericht
LG Berlin
Rechtsgebiete:UrhG
Vorschriften:UrhG § 69c Nr. 3 Satz 2, UrhG § 17 Abs. 2, UrhG § 32,

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