JuraForum.de > Urteile > BGH > Urteil vom 06.03.2001, Aktenzeichen: KZR 37/99
| Leitsatz: | Kabel-Hausverteilanlagen GWB § 14 Eine Vereinbarung in einem Rahmenvertrag zwischen einem Wohnungsunternehmen und einem Kabelnetzbetreiber, nach der die Erhöhung oder die Neueinführung von Entgelten, die von den Wohnungsmietern für den Anschluß an das Kabelnetz und die Versorgung mit Kabelfernseh- und -hörfunkprogrammen an den Kabelnetzbetreiber zu zahlen sind, von der Zustimmung des Wohnungsunternehmens abhängt, ist wegen Verstoßes gegen das Preisbindungsverbot nichtig. BGH, Urteil vom 6. März 2001 - KZR 37/99 - OLG Dresden LG Chemnitz |
| Rechtsgebiete: | GWB |
| Vorschriften: | GWB § 14, |
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