JuraForum.de > Urteile > BGH > Urteil vom 05.10.2000, Aktenzeichen: III ZR 240/99
| Leitsatz: | BGB § 652 Ein Testamentsvollstrecker, der in Ausübung seines Amtes ein Nachlaßgrundstück veräußert, kann gegenüber dem Käufer dieses Grundstücks keine Maklertätigkeit entfalten. Dem Testamentsvollstrecker kann jedoch in einem solchen Falle eine von Maklerdiensten unabhängige Vergütung zustehen. Dies liegt insbesondere dann nahe, wenn der Käufer ein Provisionsversprechen in Kenntnis des Umstandes abgibt, daß der andere Teil zum Testamentsvollstrecker bestellt worden ist und in dieser Eigenschaft den Verkauf des Grundstücks betreibt. BGH, Urteil vom 5. Oktober 2000 - III ZR 240/99 - OLG München LG München I |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 652, |
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