JuraForum.de > Urteile > BGH > Urteil vom 05.07.2005, Aktenzeichen: X ZR 167/03
| Leitsatz: | Umsatzeinbußen des Patentinhabers oder eines ausschließlichen Lizenznehmers durch Benutzungshandlungen Dritter, die infolge der vollständigen oder teilweisen Nichtigerklärung des Patents von diesem nicht mehr erfaßt werden, stellen keinen von einer Ersatzpflicht erfaßten, ausgleichspflichtigen Schaden dar. Das gilt auch für Umsatzeinbußen und Einbußen an Lizenzgebühren, die den Vertragsparteien eines Lizenzvertrages durch eine infolge der vollständigen oder teilweisen Nichtigerklärung des Patents rückwirkend vom Patentschutz nicht mehr erfaßte Konkurrenztätigkeit entstehen. |
| Rechtsgebiete: | PatG |
| Vorschriften: | PatG § 9 ff., PatG § 139, |
| Verfahrensgang: | OLG Karlsruhe vom 12.11.2003 LG Mannheim |
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