( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBGHUrteil vom 05.07.2005, Aktenzeichen: X ZR 167/03 



BGH – Aktenzeichen: X ZR 167/03

Urteil vom 05.07.2005


Leitsatz:Umsatzeinbußen des Patentinhabers oder eines ausschließlichen Lizenznehmers durch Benutzungshandlungen Dritter, die infolge der vollständigen oder teilweisen Nichtigerklärung des Patents von diesem nicht mehr erfaßt werden, stellen keinen von einer Ersatzpflicht erfaßten, ausgleichspflichtigen Schaden dar. Das gilt auch für Umsatzeinbußen und Einbußen an Lizenzgebühren, die den Vertragsparteien eines Lizenzvertrages durch eine infolge der vollständigen oder teilweisen Nichtigerklärung des Patents rückwirkend vom Patentschutz nicht mehr erfaßte Konkurrenztätigkeit entstehen.
Rechtsgebiete:PatG
Vorschriften:PatG § 9 ff., PatG § 139,
Verfahrensgang:OLG Karlsruhe vom 12.11.2003
LG Mannheim

Volltext

Um den Volltext vom BGH – Urteil vom 05.07.2005, Aktenzeichen: X ZR 167/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bgh/bgh-urteil-vom-05-07-2005-az-x-zr-16703

"BGH - 05.07.2005, X ZR 167/03" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN