JuraForum.de > Urteile > BGH > Urteil vom 05.03.1998, Aktenzeichen: I ZR 13/96
| Leitsatz: | Les-Paul-Gitarren UWG § 1 a) Die für den ergänzenden Leistungsschutz erforderliche wettbewerbliche Eigenart von Originalware kann auch dann noch gegeben sein, wenn andere Hersteller in großem Umfang Nachahmungen vertreiben. Allein der Umstand, daß es äußerlich - zumindest zunächst - gleich aussehende Waren auf dem Markt gibt, hindert den Fortbestand einer wettbewerblichen Eigenart von Originalware nicht, solange die maßgeblichen Verkehrskreise zwischen Original und Kopie unterscheiden. b) Zur Frage der unlauteren Anlehnung an den guten Ruf einer berühmten Originalware (hier: "Les Paul"-Gitarren) durch den Vertrieb äußerlich fast vollständig gleich aussehender Nachahmungen, wenn mit diesem keine Herkunftstäuschung und keine Rufschädigung des Originalherstellers verbunden ist. WZG § 24 Zur Frage des zeichenmäßigen Gebrauchs von Warenzeichen des Originalherstellers auf Nachahmungen der Originalware. BGH, Urt. v. 5. März 1998 - I ZR 13/96 - OLG Hamburg LG Hamburg |
| Rechtsgebiete: | UWG, WZG |
| Vorschriften: | UWG § 1, WZG § 24, |
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