( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBGHUrteil vom 05.02.2009, Aktenzeichen: IX ZR 78/07 



BGH – Aktenzeichen: IX ZR 78/07

Urteil vom 05.02.2009


Leitsatz:Die Bank ist nicht berechtigt, auf der Grundlage eines nach Insolvenzeröffnung abgeschlossenen und deshalb unwirksamen Überweisungsvertrages das Konto des Schuldners zu belasten.

Ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt bestellt, kann der Schuldner vor Insolvenzeröffnung selbständig einen Überweisungsvertrag mit seiner Bank schließen. Die Bank kann den Überweisungsbetrag jedoch nicht in das Kontokorrent einstellen.

Verweigert der Insolvenzverwalter die Genehmigung einer Lastschrift, kann er bei einem debitorischen Konto lediglich eine Korrektur der ungenehmigten Belastung, aber nicht im Wege der Anfechtung Auszahlung des Lastschriftbetrages verlangen.
Rechtsgebiete:InsO, BGB
Vorschriften:InsO § 21, InsO § 21 Abs. 2, InsO § 22, InsO § 82, InsO § 96 Abs. 1, InsO § 115, InsO § 116, InsO § 129, InsO § 142, BGB § 676a ff, BGB § 812,
Verfahrensgang:OLG Hamm, 25 U 63/06 vom 07.02.2007
LG Siegen, 5 O 27/04 vom 13.04.2006

Volltext

Um den Volltext vom BGH – Urteil vom 05.02.2009, Aktenzeichen: IX ZR 78/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bgh/bgh-urteil-vom-05-02-2009-az-ix-zr-7807

"BGH - 05.02.2009, IX ZR 78/07" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN