JuraForum.de > Urteile > BGH > Urteil vom 04.12.2008, Aktenzeichen: I ZR 106/06
| Leitsatz: | a) Es ist für sich genommen wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden, dass sich ein Standesamt gegenüber einem Verlag verpflichtet, allen Heiratswilligen bei Anmeldung der beabsichtigten Eheschließung ein von dem Verlag herausgegebenes, durch Werbung finanziertes Kochbuch zu übergeben. b) Die Unlauterkeit eines solchen Geschäftsmodells kann sich daraus ergeben, dass es dem Verlag mit Hilfe der Behörde einen Vorsprung im Wettbewerb verschafft. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn das Standesamt Wettbewerbern der Beklagten, die ebenfalls an einer solchen Zusammenarbeit interessiert sind, keine entsprechenden Möglichkeiten einräumt. |
| Rechtsgebiete: | BGB, UWG |
| Vorschriften: | BGB § 134, UWG § 1, |
| Verfahrensgang: | KG Berlin, 24 U 77/05 vom 10.05.2006 LG Berlin, 13 O 148/05 vom 27.09.2005 |
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"BGH - 04.12.2008, I ZR 106/06" © JuraForum.de — 2003-2012
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