( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBGHUrteil vom 04.12.2008, Aktenzeichen: I ZR 106/06 



BGH – Aktenzeichen: I ZR 106/06

Urteil vom 04.12.2008


Leitsatz:a) Es ist für sich genommen wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden, dass sich ein Standesamt gegenüber einem Verlag verpflichtet, allen Heiratswilligen bei Anmeldung der beabsichtigten Eheschließung ein von dem Verlag herausgegebenes, durch Werbung finanziertes Kochbuch zu übergeben.

b) Die Unlauterkeit eines solchen Geschäftsmodells kann sich daraus ergeben, dass es dem Verlag mit Hilfe der Behörde einen Vorsprung im Wettbewerb verschafft. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn das Standesamt Wettbewerbern der Beklagten, die ebenfalls an einer solchen Zusammenarbeit interessiert sind, keine entsprechenden Möglichkeiten einräumt.
Rechtsgebiete:BGB, UWG
Vorschriften:BGB § 134, UWG § 1,
Verfahrensgang:KG Berlin, 24 U 77/05 vom 10.05.2006
LG Berlin, 13 O 148/05 vom 27.09.2005

Volltext

Um den Volltext vom BGH – Urteil vom 04.12.2008, Aktenzeichen: I ZR 106/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bgh/bgh-urteil-vom-04-12-2008-az-i-zr-10606

"BGH - 04.12.2008, I ZR 106/06" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN