JuraForum.de > Urteile > BGH > Urteil vom 04.05.2000, Aktenzeichen: IX ZR 142/99
| Leitsatz: | BGB § 675 Zur Verantwortlichkeit eines steuerlichen Beraters, der im Rahmen eines allgemeinen Beratungsauftrags ein Vorhaben "begleiten" soll, zu dem der Mandant das Gutachten eines Steuerspezialisten eingeholt hat. EStG §§ 4, 52 Abs. 15 Satz 11 F.: 27. Februar 1987 Will der Mandant ein Betriebsgrundstück mit Räumlichkeiten bebauen, die später von einem Angehörigen privat genutzt werden sollen, und hierbei die Steuervergünstigung gemäß § 52 Abs. 15 Satz 11 EStG a.F. in Anspruch nehmen, muß der Steuerberater ihn über die Risiken aufklären, die sich daraus ergeben können, daß eine Entnahme aus dem Betriebsvermögen schon vor Abschluß der Bauarbeiten angenommen werden kann. BGH, Urteil vom 4. Mai 2000 - IX ZR 142/99 - OLG Hamm LG Münster |
| Rechtsgebiete: | BGB, EStG |
| Vorschriften: | BGB § 675, EStG § 4, |
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