JuraForum.de > Urteile > BGH > Urteil vom 02.12.2004, Aktenzeichen: I ZR 207/01
| Leitsatz: | a) In der Registrierung eines Gattungsbegriffs als Domainname liegt in der Regel keine sittenwidrige Schädigung, auch wenn es naheliegt, daß ein Unternehmen diesen Domainnamen für seinen Internetauftritt verwenden könnte. b) Der Inhaber des bekannten Zeitungstitels DIE WELT kann gegen einen Dritten, der sich den Domainnamen "weltonline.de" hat registrieren lassen, nicht vorgehen, solange keine Anhaltspunkte dafür bestehen, daß der Domainname im geschäftlichen Verkehr in einer das Kennzeichen verletzenden Weise verwendet werden soll. |
| Rechtsgebiete: | BGB, MarkenG |
| Vorschriften: | BGB § 826 Gd, MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3, MarkenG § 15 Abs. 3, |
| Verfahrensgang: | OLG Frankfurt a.M. vom 10.05.2001 LG Frankfurt a.M. vom 24.02.2000 |
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"BGH - 02.12.2004, I ZR 207/01" © JuraForum.de — 2003-2012
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