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JuraForum.deUrteileBGHBeschluss vom 30.03.2005, Aktenzeichen: X ZB 8/04 



BGH – Aktenzeichen: X ZB 8/04

Beschluss vom 30.03.2005


Leitsatz:Zur Begründung der Rüge der fehlerhaften Besetzung des Gerichts ist die Angabe der Einzeltatsachen nötig, aus denen sich der Fehler ergibt. Wenn es sich um gerichtsinterne Vorgänge handelt, muß dargelegt werden, daß jedenfalls eine Aufklärung versucht worden ist.
Rechtsgebiete:PatG, GebrMG
Vorschriften:PatG § 100 Abs. 3 Nr. 1, GebrMG § 18 Abs. 4 Satz 2,
Verfahrensgang:Bundespatentgericht vom 13.11.2003

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