JuraForum.de > Urteile > BGH > Beschluss vom 30.03.2005, Aktenzeichen: X ZB 8/04
| Leitsatz: | Zur Begründung der Rüge der fehlerhaften Besetzung des Gerichts ist die Angabe der Einzeltatsachen nötig, aus denen sich der Fehler ergibt. Wenn es sich um gerichtsinterne Vorgänge handelt, muß dargelegt werden, daß jedenfalls eine Aufklärung versucht worden ist. |
| Rechtsgebiete: | PatG, GebrMG |
| Vorschriften: | PatG § 100 Abs. 3 Nr. 1, GebrMG § 18 Abs. 4 Satz 2, |
| Verfahrensgang: | Bundespatentgericht vom 13.11.2003 |
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"BGH - 30.03.2005, X ZB 8/04" © JuraForum.de — 2003-2012
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