JuraForum.de > Urteile > BGH > Beschluss vom 29.09.1998, Aktenzeichen: VI ZB 20/98
| Leitsatz: | ZPO § 511 Weist das Amtsgericht eine gegen den Erstbeklagten gerichtete Klage ab und macht der Kläger im Berufungsrechtszug den Klageanspruch auch gegen einen Zweitbeklagten rechtshängig, so ist das Urteil des Landgerichts auch insoweit nicht mehr mit einem Rechtsmittel anfechtbar, als über die Klage gegenüber dem Zweitbeklagten erkannt worden ist. BGH, Beschluß vom 29. September 1998 - VI ZB 20/98 - OLG München LG München I |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 511, |
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