JuraForum.de > Urteile > BGH > Beschluss vom 29.06.2000, Aktenzeichen: V ZB 46/99
| Leitsatz: | WEG § 15 Abs. 2 Über die Vermietbarkeit von in Gemeinschaftseigentum stehenden Räumen einer Wohnungseigentumsanlage kann im Wege der Gebrauchsregelung durch Mehrheitsbeschluß entschieden werden, soweit nicht eine Vereinbarung entgegensteht und den Wohnungseigentümern kein Nachteil erwächst. BGH, Beschl. v. 29. Juni 2000 - V ZB 46/99 - BayObLG München LG Traunstein |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 15 Abs. 2, |
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