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JuraForum.deUrteileBGHBeschluss vom 28.04.1999, Aktenzeichen: X ZB 12/98 



BGH – Aktenzeichen: X ZB 12/98

Beschluss vom 28.04.1999


Leitsatz:Flächenschleifmaschine

GebrMG § 15 Abs. 1 Nr. 1

a) Ob die Erfindung so deutlich und vollständig offenbart ist, daß ein Fachmann sie ausführen kann, ist im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren im Rahmen des Löschungsgrundes des § 15 Abs. 1 Nr. 1 GebrMG zu prüfen.

b) Im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung der ausführbaren Offenbarung der Erfindung der Zeitpunkt der Anmeldung des Gebrauchsmusters oder der Prioritätszeitpunkt.

c) Bloße Zweifel an der Marktreife stehen der Ausführbarkeit nicht entgegen.

BGH, Beschl. v. 28. April 1999 - X ZB 12/98 -
Bundespatentgericht
Rechtsgebiete:GebrMG
Vorschriften:GebrMG § 15 Abs. 1 Nr. 1,

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