JuraForum.de > Urteile > BGH > Beschluss vom 26.10.1999, Aktenzeichen: BLw 1/99
| Leitsatz: | BGB § 591 b Hat ein Mitglied der LPG Gebäude zur genossenschaftlichen Nutzung überlassen, so verjähren Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der Werterhaltungspflicht auch dann nach § 591 b BGB, wenn es an einem ausdrücklichen Nutzungsvertrag zwischen Mitglied und LPG fehlt; auszugehen ist nämlich davon, daß die Einbringung des Gebäudes auf der Grundlage eines konkludent geschlossenen innergenossenschaftlichen Nutzungsvertrages geschah (Ergänzung zu Senatsbeschl. v. 5. März 1999, BLw 36/98, AgrarR 1999, 292). BGB § 203 Abs. 2 Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs eines LPG-Mitglieds gegen die LPG wegen Vernachlässigung der Werterhaltungspflicht hinsichtlich eingebrachter Gebäude war nicht durch höhere Gewalt im Sinne des § 203 Abs. 2 BGB ausgeschlossen. BGH, Beschl. v. 26. Oktober 1999 - BLw 1/99 - OLG Dresden AG Oschatz |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 591 b, BGB § 203 Abs. 2, |
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