( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBGHBeschluss vom 25.04.2007, Aktenzeichen: XII ZB 206/06 



BGH – Aktenzeichen: XII ZB 206/06

Beschluss vom 25.04.2007


Leitsatz:a) Bezieht ein Ehegatte im Zeitpunkt der Entscheidung über den Versorgungsausgleich bereits eine Rente, ist der auf das Ende der Ehezeit bezogene Teil dieser laufenden Rente und nicht der Ehezeitanteil einer zuvor gegebenen Anwartschaft in den Versorgungsausgleich einzubeziehen (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 14. März 2007 - XII ZB 142/06 - zur Veröffentlichung bestimmt).

b) Beruht der Ehezeitanteil einer Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (hier ZVK-KVBW) nach neuem Satzungsrecht auf einer aus Gründen des Bestandsschutzes gewährten Startgutschrift und auf weiteren ab Januar 2002 erworbenen Versorgungspunkten, ist dieser im Wege einer gemischten Methode teils zeitratierlich, teils konkret nach erworbenen Versorgungspunkten zu ermitteln.

c) Der Ehezeitanteil einer im Zeitpunkt der Entscheidung über den Versorgungsausgleich laufenden und im Leistungsstadium volldynamischen Rente ist grundsätzlich nur dann mit seinem Nominalbetrag und ohne Umrechnung nach der Barwert-Verordnung auszugleichen, wenn die Versorgung schon im Anwartschaftsstadium volldynamisch war oder die Rente schon zum Ende der Ehezeit bezogen wurde.

d) Zur Begrenzung des Versorgungsausgleichs nach § 1587 c Nr. 1 BGB.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 3, BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 4, BGB § 1587 Abs. 3 Nr. 2, BGB § 1587 c Nr. 1,
Verfahrensgang:AG Mosbach 1 F 60/03 vom 09.06.2006
OLG Karlsruhe 16 UF 114/06 vom 12.10.2006

Volltext

Um den Volltext vom BGH – Beschluss vom 25.04.2007, Aktenzeichen: XII ZB 206/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bgh/bgh-beschluss-vom-25-04-2007-az-xii-zb-20606

"BGH - 25.04.2007, XII ZB 206/06" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN