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JuraForum.deUrteileBGHBeschluss vom 25.01.2000, Aktenzeichen: X ZB 7/99 



BGH – Aktenzeichen: X ZB 7/99

Beschluss vom 25.01.2000


Leitsatz:Spiralbohrer

PatG 1981 § 100 Abs. 3 Nr. 3 i.d.F. des 2. PatGÄndG

a) Das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs im Sinne des § 100 Abs. 3 Nr. 3 i.d.F. des 2. PatGÄndG schließt keine allgemeine Pflicht zu Hinweisen an die Parteien im Sinne der §§ 139, 238 ZPO, § 91 PatG ein.

b) Ein solcher Hinweis kann im Hinblick auf das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs allenfalls dann geboten sein, wenn wegen der Auffassung des Gerichts für die Parteien nicht vorhersehbar ist, auf welche Erwägungen das Gericht seine Entscheidung stützen wird.

BGH, Beschluß vom 25. Januar 2000 - X ZB 7/99 -
Bundespatentgericht
Rechtsgebiete:PatG 1981, 2. PatGÄndG
Vorschriften:PatG 1981 § 100 Abs. 3 Nr. 3, 2. PatGÄndG,

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