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JuraForum.deUrteileBGHBeschluss vom 22.05.2006, Aktenzeichen: 5 StR 578/05 



BGH – Aktenzeichen: 5 StR 578/05

Beschluss vom 22.05.2006


Leitsatz:Für eine verjährungsunterbrechende Anordnung der Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG reicht es aus, dass der Sachbearbeiter der Verwaltungsbehörde die Erstellung und Versendung eines Anhörungsbogens durch individuellen elektronischen Befehl veranlasst, wenn sich Zeitpunkt und Bearbeiter dieses Vorgangs sicher feststellen lassen.
Rechtsgebiete:OWiG
Vorschriften:OWiG § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1,
Verfahrensgang:OLG Brandenburg

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