( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBGHBeschluss vom 20.07.1999, Aktenzeichen: 4 StR 106/99 



BGH – Aktenzeichen: 4 StR 106/99

Beschluss vom 20.07.1999


Leitsatz:StGB 1975 § 316

Die Ergebnisse einer Blutalkoholuntersuchung nach dem ADH- und Gaschromatographie-Verfahren rechtfertigen eine Verurteilung nach § 316 StGB (wegen "absoluter Fahruntüchtigkeit"), wenn bei Blutalkoholkonzentrationen mit einem Mittelwert ab 1,1 die Differenz zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Einzelwert (Variationsbreite) nicht mehr als zehn Prozent des Mittelwerts beträgt und das untersuchende Institut die erfolgreiche Teilnahme an den Ringversuchen versichert; einer Berechnung der Standardabweichung der Einzelwerte bedarf es nicht.

BGH, Beschluß vom 20. Juli 1999 - 4 StR 106/99 -
Brandenburgisches Oberlandesgericht
AG Cottbus -
Rechtsgebiete:StGB 1975
Vorschriften:StGB 1975 § 316,

Volltext

Um den Volltext vom BGH – Beschluss vom 20.07.1999, Aktenzeichen: 4 StR 106/99 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bgh/bgh-beschluss-vom-20-07-1999-az-4-str-10699

"BGH - 20.07.1999, 4 StR 106/99" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN