JuraForum.de > Urteile > BGH > Beschluss vom 20.01.1998, Aktenzeichen: X ZB 5/96
| Leitsatz: | Induktionsofen PCT Art. 3 Abs. 2, Art. 4 Abs. 1 lit. ii a) Die "Notes to the request form" (Anleitung zum Ausfüllen des amtlichen Formblattes PCT/RO/101) sind keine verbindlichen Formvorschriften, denen die Anmeldung nach Art. 3 Abs. 2 PCT entsprechen muß. b) Allein aus dem Umstand, daß derb Antragsvordruck abweichend von den "Notes to the request form" ausgefüllt worden ist, läßt sich nicht schließen, ein bestimmter Staat sei von dem Anmeldet nicht benannt worden. Welche Vertragsstaaten in der internationalen Anmeldung bestimmt sind, ist in jedem Einzelfall durch Auslegung des Erteilungsantrages zu ermitteln. BGH, Beschl. v. 20. Januar 1998 - X ZB 5/96 - Bundespatentgericht |
| Rechtsgebiete: | PCT |
| Vorschriften: | PCT Art. 3 Abs. 2, PCT Art. 4 Abs. 1 lit. ii, |
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