( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBGHBeschluss vom 19.11.2002, Aktenzeichen: X ZB 23/01 



BGH – Aktenzeichen: X ZB 23/01

Beschluss vom 19.11.2002


Leitsatz:a) Ein Verbot, bei der Eintragung eines Gebrauchsmusters vom Eintragungsantrag abzuweichen, berührt grundsätzlich nicht die Entscheidung über Anträge des Anmelders in bezug auf die Art und Weise des Vollzugs der Eintragung. Eine sachliche Zurückweisung der Anmeldung läßt sich jedenfalls im Regelfall nicht darauf stützen, daß einem solchen Antrag nicht stattgegeben werden kann.

b) Niederdeutsche (plattdeutsche) Anmeldeunterlagen sind im Sinn des § 4a Abs. 1 Satz 1 GebrMG nicht in deutscher Sprache abgefaßt.
Rechtsgebiete:GebrMG, Gesetz zu der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarats vom 5. November 1992
Vorschriften:GebrMG § 4a Abs. 1 Satz 1, GebrMG § 8 Abs. 1, Gesetz zu der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarats vom 5. November 1992 Art. 1,
Verfahrensgang:Bundespatentgericht vom 28.02.2001

Volltext

Um den Volltext vom BGH – Beschluss vom 19.11.2002, Aktenzeichen: X ZB 23/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bgh/bgh-beschluss-vom-19-11-2002-az-x-zb-2301

"BGH - 19.11.2002, X ZB 23/01" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN