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JuraForum.deUrteileBGHBeschluss vom 19.10.2004, Aktenzeichen: X ZB 34/03 



BGH – Aktenzeichen: X ZB 34/03

Beschluss vom 19.10.2004


Leitsatz:Ein Verfahren, bei dem mittels automatischer Erfassung und Übertragung von Betriebsdaten eines ersten medizintechnischen Geräts an eine zentrale Datenbank sowie der Ermittlung von Vergütungsdaten und kalkulatorischen Kosten die Rentabilität der Anschaffung eines zweiten medizintechnischen Geräts errechnet wird, ist als solches nicht dem Patentschutz zugänglich.
Rechtsgebiete:PatG
Vorschriften:PatG § 1,
Verfahrensgang:Bundespatentgericht vom 06.05.2003

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