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JuraForum.deUrteileBGHBeschluss vom 19.06.2000, Aktenzeichen: AnwZ B 59/99 

BGH – Aktenzeichen: AnwZ B 59/99

Beschluss vom 19.06.2000


Leitsatz:BRAO § 43 c Abs. 2; FAO § 24 Abs. 10

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer ist bei der Entscheidung über die Erlaubnis zur Führung einer Fachanwaltsbezeichnung an das Votum des Fachausschusses nicht gebunden.

BRAO § 43 c; FAO § 4 Abs. 3

Der Rechtsanwalt kann den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse in Ausnahmefällen auch durch Stellungnahmen von amtlichen Vertretern der Justiz führen; diese müssen belegen, daß die Kenntnisse sich auf alle Fachbereiche erstrecken, für die der Anwalt den Nachweis zu führen hat.

BGH, Beschluß vom 19. Juni 2000 - AnwZ (B) 59/99 -
Niedersächsischer
Anwaltsgerichtshof
Rechtsgebiete:BRAO, FAO
Vorschriften:BRAO § 43 c Abs. 2, BRAO § 43 c, FAO § 4 Abs. 3, FAO § 24 Abs. 10,

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