JuraForum.de > Urteile > BGH > Beschluss vom 19.06.2000, Aktenzeichen: AnwZ B 59/99
| Leitsatz: | BRAO § 43 c Abs. 2; FAO § 24 Abs. 10 Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer ist bei der Entscheidung über die Erlaubnis zur Führung einer Fachanwaltsbezeichnung an das Votum des Fachausschusses nicht gebunden. BRAO § 43 c; FAO § 4 Abs. 3 Der Rechtsanwalt kann den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse in Ausnahmefällen auch durch Stellungnahmen von amtlichen Vertretern der Justiz führen; diese müssen belegen, daß die Kenntnisse sich auf alle Fachbereiche erstrecken, für die der Anwalt den Nachweis zu führen hat. BGH, Beschluß vom 19. Juni 2000 - AnwZ (B) 59/99 - Niedersächsischer Anwaltsgerichtshof |
| Rechtsgebiete: | BRAO, FAO |
| Vorschriften: | BRAO § 43 c Abs. 2, BRAO § 43 c, FAO § 4 Abs. 3, FAO § 24 Abs. 10, |
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