JuraForum.de > Urteile > BGH > Beschluss vom 19.02.2008, Aktenzeichen: 1 StR 596/07
| Leitsatz: | Bei einer Vielzahl gleichartiger Wirtschaftsstraftaten genügt der Anklagesatz regelmäßig dann sowohl der Umgrenzungs- als auch der Informationsfunktion, wenn über die Angabe der Zahl der Taten, des Gesamtschadens und des gesamten Tatzeitraums hinaus die gleichartigen Taten gruppiert bezeichnet werden und wenn die Einzelheiten im wesentlichen Ermittlungsergebnis detailliert (etwa tabellarisch) aufgelistet werden. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 200, |
| Verfahrensgang: | LG Mannheim, vom 14.06.2007 |
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