( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBGHBeschluss vom 18.10.2006, Aktenzeichen: XII ZB 244/04 



BGH – Aktenzeichen: XII ZB 244/04

Beschluss vom 18.10.2006


Leitsatz:Weist ein abgelehnter Richter das gegen ihn gerichtete Ablehnungsgesuch zurück und entscheidet sodann in der Hauptsache, so entfällt für eine sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs regelmäßig das Rechtsschutzinteresse, wenn eine Berufung in der Hauptsache statthaft ist, da in deren Rahmen auf entsprechende Rüge auch über die Ablehnung zu entscheiden ist. Der Beschwerdeführer muss dann die sofortige Beschwerde für erledigt erklären, um der Kostenfolge des § 97 Abs. 1 ZPO zu entgehen.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 42, ZPO § 46 Abs. 2, ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1, ZPO § 97 Abs. 1,
Verfahrensgang:LG Berlin 32 O 296/04 vom 17.09.2004
KG Berlin 15 W 105/04 vom 05.11.2004

Volltext

Um den Volltext vom BGH – Beschluss vom 18.10.2006, Aktenzeichen: XII ZB 244/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bgh/bgh-beschluss-vom-18-10-2006-az-xii-zb-24404

"BGH - 18.10.2006, XII ZB 244/04" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN