JuraForum.de > Urteile > BGH > Beschluss vom 18.10.2006, Aktenzeichen: XII ZB 244/04
| Leitsatz: | Weist ein abgelehnter Richter das gegen ihn gerichtete Ablehnungsgesuch zurück und entscheidet sodann in der Hauptsache, so entfällt für eine sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs regelmäßig das Rechtsschutzinteresse, wenn eine Berufung in der Hauptsache statthaft ist, da in deren Rahmen auf entsprechende Rüge auch über die Ablehnung zu entscheiden ist. Der Beschwerdeführer muss dann die sofortige Beschwerde für erledigt erklären, um der Kostenfolge des § 97 Abs. 1 ZPO zu entgehen. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 42, ZPO § 46 Abs. 2, ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1, ZPO § 97 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | LG Berlin 32 O 296/04 vom 17.09.2004 KG Berlin 15 W 105/04 vom 05.11.2004 |
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"BGH - 18.10.2006, XII ZB 244/04" © JuraForum.de — 2003-2012
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