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JuraForum.deUrteileBGHBeschluss vom 18.01.2007, Aktenzeichen: V ZB 63/06 



BGH – Aktenzeichen: V ZB 63/06

Beschluss vom 18.01.2007


Leitsatz:a) Die Mindestvergütung nach § 20 Abs. 1 ZwVwV ist bei der Zwangsverwaltung mehrerer Grundstücke oder grundstücksgleicher Rechte, die keine wirtschaftliche Einheit bilden, auch dann für jedes Grundstück oder Recht gesondert anzusetzen, wenn Mieteinnahmen erzielt wurden.

b) Ob die Zwangsverwaltung in einem einheitlichen Verfahren oder für jedes Objekt einzeln angeordnet wird, ist für den gesonderten Ansatz der Mindestvergütung für jedes Zwangsvollstreckungsobjekt ohne Belang.

c) Ob eine Zwangsverwaltung unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht hat, ist nicht bei der Festsetzung der Vergütung, sondern bei der Vollstreckung dieser Kosten oder in einem Rechtsstreit des Schuldners gegen den Gläubiger auf Erstattung von aus den Verwaltungseinnahmen berichtigter Kosten zu prüfen.
Rechtsgebiete:ZwVwV
Vorschriften:ZwVwV § 20 Abs. 1,
Verfahrensgang:AG Strausberg 3 L 511/04 vom 02.06.2005
LG Frankfurt (Oder) 19 T 330/05 vom 09.03.2006

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