JuraForum.de > Urteile > BGH > Beschluss vom 17.01.2008, Aktenzeichen: III ZB 11/07
| Leitsatz: | a) Der auf ein Absonderungsrecht gestützten Schiedsklage, die (allein) auf einer noch mit dem Schuldner getroffenen Schiedsvereinbarung beruht, kann der Insolvenzverwalter Ansprüche aus Insolvenzanfechtung weder im Wege der Einrede noch mit der Schieds(wider)klage entgegensetzen. b) Der Insolvenzverwalter kann die Einrede der Insolvenzanfechtung aber im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs erheben, durch den der auf ein Absonderungsrecht gestützten Schiedsklage stattgegeben wurde. |
| Rechtsgebiete: | ZPO, InsO |
| Vorschriften: | ZPO § 1060 Abs. 2, InsO § 143 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | KG Berlin 20 SCH 17/04 vom 11.01.2007 |
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