JuraForum.de > Urteile > BGH > Beschluss vom 16.12.2008, Aktenzeichen: VIII ZB 78/06
| Leitsatz: | Das Rechtsschutzbedürfnis für einen wiederholten Antrag auf Prozesskostenhilfe kann nur verneint werden, wenn das Recht zur Stellung eines erneuten Antrags missbraucht wird. Bei der Beurteilung der Missbräuchlichkeit kommt es auf die Umstände des Einzelfalls, insbesondere auf den oder die bereits gestellten Anträge und die vorgetragenen neuen Tatsachen und Beweismittel, an. Unerheblich ist, ob der erneute Antrag bei dem bisherigen oder einem anderen - sachlich und örtlich - zuständigen Gericht gestellt wird. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 114, ZPO § 117 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | OLG Stuttgart, 13 W 21/06 vom 19.07.2006 LG Stuttgart, 27 O 464/05 vom 10.03.2006 |
Um den Volltext vom BGH – Beschluss vom 16.12.2008, Aktenzeichen: VIII ZB 78/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"BGH - 16.12.2008, VIII ZB 78/06" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum