( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBGHBeschluss vom 16.12.2008, Aktenzeichen: IX ZA 46/08 



BGH – Aktenzeichen: IX ZA 46/08

Beschluss vom 16.12.2008


Leitsatz:Trifft der Rechtspfleger über eine sofortige Beschwerde gegen einen von ihm erlassenen Beschluss ohne Vorlage an das Landgericht selbst die Beschwerdeentscheidung, so ist diese unwirksam. In diesem Fall ist Gegenstand der ursprünglichen Beschwerde auch die über eine Abhilfeentscheidung hinausgehende vermeintliche Endentscheidung des Rechtspflegers.
Rechtsgebiete:ZPO, InsO, RPflG
Vorschriften:ZPO § 114, ZPO § 569 Abs. 1, ZPO § 574 Abs. 1, InsO § 4d Abs. 1, InsO § 7, RPflG § 8 Abs. 4, RPflG § 11 Abs. 1,
Stichworte:Gegenstand der Beschwerde bei unwirksamer Beschwerdeentscheidung des Rechtspflegers über eine sofortige Beschwerde gegen einen von ihm erlassenen Beschluss mangels Vorlage an das Landgericht,
Verfahrensgang:AG Hildesheim, 50 IN 128/06 vom 12.09.2008

Volltext

Um den Volltext vom BGH – Beschluss vom 16.12.2008, Aktenzeichen: IX ZA 46/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bgh/bgh-beschluss-vom-16-12-2008-az-ix-za-4608

"BGH - 16.12.2008, IX ZA 46/08" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN