( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBGHBeschluss vom 16.10.2006, Aktenzeichen: II ZB 32/05 



BGH – Aktenzeichen: II ZB 32/05

Beschluss vom 16.10.2006


Leitsatz:a) Eine in Vollzug gesetzte fehlerhafte Gesellschaft ist hinsichtlich des von ihr gebildeten Gesellschaftsvermögens insolvenzfähig i.S. von § 11 Abs. 1, 2 Nr. 1 InsO.

b) Die rechtsirrige Eintragung eines - von der gesetzlichen Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft ausgenommenen - ehemals kreisgeleiteten Volkseigenen Betriebs der DDR (§ 11 Abs. 3 3. Spiegelstrich TreuhG) als GmbH i. A. in das Handelsregister führte nicht zur wirksamen Entstehung einer derartigen Gesellschaft.

c) Wurde in Bezug auf eine derartige "Scheingesellschaft" gleichwohl das sog. Nachgründungsverfahren gemäß § 19 TreuhG durchgeführt, so kann in der in diesem Rahmen erfolgten Feststellung eines GmbH-Gesellschaftsvertrages ein statutarischer Akt liegen, aufgrund dessen die Regeln der fehlerhaften Gesellschaft zur Anwendung kommen (Abgrenzung zu BGHZ 141, 1, 12).
Rechtsgebiete:InsO, TreuhG
Vorschriften:InsO § 11 Abs. 1, InsO § 11 Abs. 2 Nr. 1, TreuhG § 11 Abs. 3, TreuhG § 19,
Verfahrensgang:AG Dresden 532 IN 19/04 vom 14.05.2004
LG Dresden 5 T 548/04 vom 28.04.2005

Volltext

Um den Volltext vom BGH – Beschluss vom 16.10.2006, Aktenzeichen: II ZB 32/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bgh/bgh-beschluss-vom-16-10-2006-az-ii-zb-3205

"BGH - 16.10.2006, II ZB 32/05" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN