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JuraForum.deUrteileBGHBeschluss vom 16.04.2004, Aktenzeichen: BLw 7/04 



BGH – Aktenzeichen: BLw 7/04

Beschluss vom 16.04.2004


Leitsatz:a) Eine Vereinbarung, die den Übergang des LPG-Vermögens auf einen anderen Rechtsträger entgegen den gesetzlichen Vorgaben als Einzelrechtsnachfolge im Wege einer teilweisen Vermögensübernahme regelt und daher unwirksam ist, kann nicht Grundlage für die Annahme eines Vertrages zugunsten Dritter sein, wonach ein ausscheidendes Mitglied berechtigt sein soll, Abfindungsansprüche gegen den neuen Rechtsträger zu richten.

b) In einem solchen Fall entspricht es in der Regel auch nicht der Interessenlage und kann daher nicht im Wege der Auslegung angenommen werden, daß unabhängig von der gescheiterten Vermögensübernahme ein Vertrag über die Regelung der Abfindungsansprüche zugunsten Dritter geschlossen worden ist.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 328 Abs. 1,
Verfahrensgang:OLG Dresden vom 03.12.2003
AG Bautzen

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