JuraForum.de > Urteile > BGH > Beschluss vom 14.08.2008, Aktenzeichen: KVR 54/07
| Leitsatz: | Ein Beschluss einer Unternehmensvereinigung liegt schon darin, dass sie ihren ernsthaften Willen zum Ausdruck bringt, das Verhalten ihrer Mitglieder auf einem bestimmten Markt zu koordinieren. Unerheblich ist, ob der Beschluss aufgrund von Sanktionsmechanismen oder aus anderen Gründen für die Mitglieder der Unternehmensvereinigung faktisch verbindlich ist. Hat die Kartellbehörde eine Abstellungsverfügung mehrfach begründet und den Verstoß gegen die entsprechenden Vorschriften in einen feststellenden Teil des Verfügungstenors aufgenommen, kann das Gericht das - ohnehin entbehrliche - Normzitat in dem feststellenden Ausspruch auf die von ihm überprüfte und bestätigte Begründung beschränken, ohne dass darin eine Teilaufhebung der Verfügung liegt. |
| Rechtsgebiete: | EG, GWB |
| Vorschriften: | EG Art. 81 Abs. 1, GWB § 32, GWB § 61 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | OLG Düsseldorf, VI-Kart 15/06 (V) vom 08.06.2007 |
Um den Volltext vom BGH – Beschluss vom 14.08.2008, Aktenzeichen: KVR 54/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"BGH - 14.08.2008, KVR 54/07" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum