JuraForum.de > Urteile > BGH > Beschluss vom 13.12.2005, Aktenzeichen: KVR 13/05
| Leitsatz: | Solange nicht davon ausgegangen werden kann, dass für die Gasnetze ein nicht nur rechtlich abgesichertes, sondern auch praktisch handhabbares Durchleitungssystem besteht, das anderen Weiterverteilern die Möglichkeit einräumt, Nachfrager zu Wettbewerbsbedingungen zu beliefern, verfügen Gasversorgungsunternehmen in ihren herkömmlichen Versorgungsgebieten auch weiterhin über ein natürliches Monopol. Ein Gebietsversorger darf einer Gemeinde, die nach Ablauf des Konzessionsvertrags das betreffende Netz aufgrund der vertraglichen Endschaftsbestimmungen übernommen hat, die Belieferung mit Gas nicht verweigern, wenn andere Anbieter für eine Versorgung des Gemeindegebiets auf eine Durchleitung durch das Netz des Gebietsversorgers angewiesen sind. |
| Rechtsgebiete: | GWB |
| Vorschriften: | GWB § 19 Abs. 2 Satz 1, GWB § 19 Abs. 1, GWB § 19 Abs. 4 Nr. 1, |
| Verfahrensgang: | OLG München Kart 1/02 vom 02.10.2003 |
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