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JuraForum.deUrteileBGHBeschluss vom 13.10.2004, Aktenzeichen: I ZB 4/02 



BGH – Aktenzeichen: I ZB 4/02

Beschluss vom 13.10.2004


Leitsatz:a) In die Beurteilung der Zeichenähnlichkeit der kollidierenden Marken "il Padrone" und "Il Portone" ist auch der jeweilige Wortbestandteil "il" einzubeziehen, bei dem es sich um den bestimmten Artikel der italienischen Sprache in maskuliner Form handelt.

b) Liegen die Voraussetzungen der Gefahr der Verwechslung der Marken hinsichtlich eines Teils der unter einen weiten Oberbegriff fallenden Waren vor, für die die angegriffene Marke Schutz beansprucht, ist die Marke nicht beschränkt auf diesen Teil der Waren, sondern hinsichtlich der durch den weiten Oberbegriff bezeichneten Waren zu löschen.
Rechtsgebiete:MarkenG
Vorschriften:MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2,
Verfahrensgang:Bundespatentgericht vom 12.09.2001

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