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JuraForum.deUrteileBGHBeschluss vom 12.10.2006, Aktenzeichen: IX ZB 294/05 



BGH – Aktenzeichen: IX ZB 294/05

Beschluss vom 12.10.2006


Leitsatz:a) Der Vergütung des Insolvenzverwalters für die Durchführung einer Nachtragsverteilung ist der Wert des nachträglich verteilten Vermögens zugrunde zu legen.

b) Die Vergütung des Insolvenzverwalters für die Durchführung einer Nachtragsverteilung ist allein nach den Umständen des Einzelfalls festzusetzen; ein Regelsatz kommt nicht in Betracht.
Rechtsgebiete:InsVV
Vorschriften:InsVV § 6 Abs. 1,
Verfahrensgang:AG Bielefeld 43 IN 412/03 vom 05.08.2005
LG Bielefeld 23 T 633/05 vom 25.11.2005

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