JuraForum.de > Urteile > BGH > Beschluss vom 12.03.2002, Aktenzeichen: X ARZ 314/01
| Leitsatz: | a) Auch eine an sich rechtswidrige Verweisung ist bindend, wenn sie in Rechtskraft erwachsen ist. b) Wenn ein Gericht die Unzulässigkeit des zu ihm beschrittenen Rechtsweges rechtskräftig ausgesprochen hat, bedarf es der Bestimmung des zuständigen Gerichts durch ein übergeordnetes Gericht nicht mehr. Ein auf eine solche Bestimmung gerichteter Antrag ist unzulässig. |
| Rechtsgebiete: | ZPO, GVG |
| Vorschriften: | ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6, GVG § 17 a, |
| Verfahrensgang: | ArbG Heilbronn |
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