( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBGHBeschluss vom 12.03.2002, Aktenzeichen: 3 StR 4/02 



BGH – Aktenzeichen: 3 StR 4/02

Beschluss vom 12.03.2002


Leitsatz:Dem Käufer von Rauschgift, der durch Betrug zu einer Geldzahlung veranlaßt wird, ohne das vereinbarte Rauschgift zu erhalten, kann gegen den Verkäufer ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 Abs. 1 StGB zustehen. Dieser kann, wenn er mit Nötigungsmitteln durchgesetzt wird, der Absicht unrechtmäßiger Bereicherung entgegenstehen.
Rechtsgebiete:StGB
Vorschriften:StGB § 253 Abs. 1 nF,
Verfahrensgang:LG Mönchengladbach

Volltext

Um den Volltext vom BGH – Beschluss vom 12.03.2002, Aktenzeichen: 3 StR 4/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bgh/bgh-beschluss-vom-12-03-2002-az-3-str-402

"BGH - 12.03.2002, 3 StR 4/02" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN