JuraForum.de > Urteile > BGH > Beschluss vom 11.05.2000, Aktenzeichen: I ZR 193/97
| Leitsatz: | stüssy EG Art. 28, 30 Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Sind Art. 28, 30 EG dahin auszulegen, daß sie die Anwendung nationaler Rechtsvorschriften erlauben, nach denen ein wegen des Vertriebs von Originalware aus einer Marke in Anspruch genommener Verletzer, der sich auf die Erschöpfung des Markenrechts im Sinne von Art. 7 der Ersten Richtlinie des Rates 89/104/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken vom 21. Dezember 1988 beruft, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen hat, daß die von ihm vertriebene Ware zuvor erstmals bereits vom Markeninhaber selbst oder mit seiner Zustimmung im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden ist? BGH, Beschluß vom 11. Mai 2000 - I ZR 193/97 - OLG Düsseldorf LG Düsseldorf |
| Rechtsgebiete: | EG |
| Vorschriften: | EG Art. 28, EG Art. 30, |
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