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JuraForum.deUrteileBGHBeschluss vom 11.02.1999, Aktenzeichen: BLw 62/98 



BGH – Aktenzeichen: BLw 62/98

Beschluss vom 11.02.1999


Leitsatz:LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 1

a) Eine Abweichung liegt dann nicht mehr vor, wenn noch vor der Entscheidung über die Rechtsbeschwerde in der maßgeblichen Rechtsfrage eine mit der angefochtenen Entscheidung übereinstimmende Entscheidung des Bundesgerichtshofes oder des Bundesverfassungsgerichts ergangen ist.

b) Dagegen liegt eine Abweichung auch dann vor, wenn die klärungsbedürftige Divergenz erst nach Erlaß der angefochtenen Entscheidung aufgetreten ist.

BGH, Urt. v. 11. Februar 1999 - BLw 62/98 -
Thür. OLG in Jena
AG Meiningen
Rechtsgebiete:LwVG
Vorschriften:LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 1,

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