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JuraForum.deUrteileBGHBeschluss vom 10.06.2008, Aktenzeichen: X ZB 3/08 



BGH – Aktenzeichen: X ZB 3/08

Beschluss vom 10.06.2008


Leitsatz:a) Wird mit der Gebrauchsmusteranmeldung ein Anmeldetag in Anspruch genommen, der dem Gebrauchsmuster nicht zukommt, führt dies zur Zurückweisung der Anmeldung.

b) Ohne einen Übergang des Rechts auf das Patent kann der durch widerrechtliche Entnahme Verletzte den für die Patentanmeldung maßgebenden Anmeldetag nicht für eine Gebrauchsmusteranmeldung ("Abzweigung") in Anspruch nehmen.
Rechtsgebiete:GebrMG
Vorschriften:GebrMG § 4a Abs. 2, GebrMG § 5 Abs. 1, GebrMG § 8 Abs. 1,
Verfahrensgang:Bundespatentgericht, 5 W(pat) 2/07 vom 12.12.2007

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