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JuraForum.deUrteileBGHBeschluss vom 10.06.1998, Aktenzeichen: V ZR 324/97 



BGH – Aktenzeichen: V ZR 324/97

Beschluss vom 10.06.1998


Leitsatz:BGB § 463

Macht der Käufer den sog. "kleinen" Schadensersatzanspruch geltend und beruft er sich wegen der Höhe seines Schadens auf ein Gutachten, das sich über die Kosten für eine Herrichtung des verkauften Gegenstandes in einen mangelfreien Zustand verhält, so wird diese Schadensberechnung nicht dadurch unzulässig, daß er die mangelbehaftete Kaufsache weiterveräußert.

BGH, Beschl. v. 10. Juni 1998 - V ZR 324/97 -
OLG Frankfurt a.M.
LG Frankfurt a.M.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 463,

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