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JuraForum.deUrteileBGHBeschluss vom 10.02.2000, Aktenzeichen: V ZB 5/00 



BGH – Aktenzeichen: V ZB 5/00

Beschluss vom 10.02.2000


Leitsatz:AuslG § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5; FGG § 27 Abs. 1

Die Feststellung eines begründeten Verdachts, der Ausländer wolle sich der Abschiebung entziehen, ist eine auf der Grundlage relevanter Anknüpfungstatsachen gezogene tatrichterliche Schlußfolgerung, die auf weitere Beschwerde nur einer Rechtskontrolle dahin unterliegt, ob die verfahrensfehlerfrei festgestellten Tatsachen eine solche Folgerung als möglich erscheinen lassen.

BGH, Beschl. v. 10. Februar 2000 - V ZB 5/00 -
OLG Düsseldorf
LG Kleve
Rechtsgebiete:AuslG, FGG
Vorschriften:AuslG § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5, FGG § 27 Abs. 1,

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