JuraForum.de > Urteile > BGH > Beschluss vom 08.12.1999, Aktenzeichen: I ZB 25/97
| Leitsatz: | MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1 Bei der Prüfung der Unterscheidungskraft einer aus fernöstlichen Schriftzeichen bestehenden Bildmarke sind keine über die bei anderen Bild- oder bei Wortmarken angelegten Maßstäbe hinausgehenden weiteren Anforderungen zu stellen; insbesondere findet keine Prüfung darauf statt, ob die Marke die Eignung besitzt, vom Verkehr in Einzelheiten der bildlichen Ausgestaltung mehr oder weniger leicht erinnert zu werden. BGH, Beschl. v. 8. Dezember 1999 - I ZB 25/97 - Bundespatentgericht |
| Rechtsgebiete: | MarkenG |
| Vorschriften: | MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1, |
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