JuraForum.de > Urteile > BGH > Beschluss vom 08.11.1999, Aktenzeichen: II ZB 4/99
| Leitsatz: | ZPO § 233 (Fc) Erteilt ein Rechtsanwalt einem anderen Rechtsanwalt einen Rechtsmittelauftrag, dann muß er - falls nicht vereinbart worden ist, daß der beauftragte Anwalt in dieser Weise angetragene Mandate ausnahmslos annimmt - sich bestätigen lassen, daß der Auftrag übernommen wird. Vor Eingang dieser Bestätigung dürfen die in dem Kalender des Auftraggebers eingetragenen Fristen nicht gelöscht werden. BGH, Beschl. v. 8. November 1999 - II ZB 4/99 - OLG München LG München I |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 233 (Fc), |
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