( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBGHBeschluss vom 08.09.2004, Aktenzeichen: X ZR 68/99 



BGH – Aktenzeichen: X ZR 68/99

Beschluss vom 08.09.2004


Leitsatz:Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es geboten, für die Verpflichtung des Gerichts, seine gegen ein Verfahrensgrundrecht verstoßende Entscheidung selbst zu korrigieren, und damit für die Einlegung einer Gegenvorstellung eine zeitliche Grenze vorzusehen. Diese ist in Anlehnung an die im Berufungsverfahren in Patentnichtigkeitssachen vor dem Bundesgerichtshof geltende Wiedereinsetzungsfrist mit zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung zu bemessen.
Rechtsgebiete:PatG 1981, ZPO
Vorschriften:PatG 1981 §§ 110 ff., ZPO § 234 A,
Verfahrensgang:Bundespatentgericht
BGH vom 10.12.2002

Volltext

Um den Volltext vom BGH – Beschluss vom 08.09.2004, Aktenzeichen: X ZR 68/99 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bgh/bgh-beschluss-vom-08-09-2004-az-x-zr-6899

"BGH - 08.09.2004, X ZR 68/99" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN